Schießerlaubnis für Minderjährige


Aussage des Waffenrechtes:
Kindern unter zwölf Jahren darf das Schießen mit einer Schusswaffe nicht gestattet werden. (§27 Abs. 3 WaffG )

Jedem Vereinsvorsitzenden wird empfohlen, Kinder unter 12 Jahren nicht mit Schusswaffen schießen zu lassen. Das zuständige Ordnungsamt kann einem Kind zur Förderung des Leistungssportes eine Ausnahme von dem Mindestalter bewilligen (§27 Abs. 4 WaffG).


altersbezogene Einschränkungen:
- unter 12 Jahre : Schießen mit Sportgeräten (Bogen, Gewehrsimulator, ...) mit Einverständnis der Sorgeberechtigten
- 12 bis 17 Jahre: Schießen mit Luftdruck-, Federdruck und CO2-Waffen mit Einverständnis der Sorgeberechtigten
- 14 bis 17 Jahre: Schießen mit Kleinkaliber-Waffen mit Einverständnis der Sorgeberechtigten


zum Einverständnis der Sorgeberechtigten sagt das Waffenrecht folgendes:
Sorgeberechtigt sind (im Regelfall) beide Elternteile, so dass Vater und Mutter ihr Einverständnis schriftlich erklären müssen. (§27 Abs. 3 WaffG )

Liegt nur das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten vor, ist im Zweifelsfall dem Kind das Schießen zu untersagen.